Das HinweisgeberInnenschutzgesetz ist in Kraft getreten. Wir haben das passende Tool für Sie:
Academic Whistleblower System
Bereits 2019 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass juristische Personen des öffentlichen Sektors und Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmern ab spätestens 17.12.2021 ein Meldesystem einrichten, um Meldungen von Hinweisgebern entgegenzunehmen. Das am 25.02.2023 in Kraft getretene österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet zur Einrichtung eines Meldesystems bis spätestens 25.08.2023. Bei zwischen 50 und 249 Mitarbeitern ist diese Verpflichtung ab 17.12.2023 vorgesehen.